Gesetzeslage in Schleswig-Holstein

In §1 des Landeswaldgesetzes Schleswig-Holstein ist festgeschrieben, dass die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes nachhaltig zu sichern ist. Wald hat bei uns eine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion. Die Waldfläche in Schleswig-Holstein beträgt ca. 155.000 ha. Das entspricht etwa 9,9% der Fläche des Landes. Damit ist Schleswig-Holstein das waldärmste Flächenland der Bundesrepublik. (Bundesdurchschnitt=30%) Der Privatanteil liegt mit ca. 79.000 ha bei 51 %. (Land 30%, Kommunen 15%, Bund 4%)
Der Laubholzanteil liegt mit 53% über dem Bundesdurchschnitt. Immerhin sind 78% aller Bestände in Schleswig-Holstein Mischbestände.
Jährlich wachsen ca. 8 fm Holz/ha zu, geerntet werden aber nur 4 fm/ha. Das Nutzungspotential wird derzeit also nur teilweise ausgeschöpft. Es wird ständig Holzmasse aufgebaut.
Aufgrund der ungünstigen Struktur hat sich der größte Teil des Privatwaldes und des kleineren Kommunalwaldes in Schleswig-Holstein in 17 Forstbetriebsgemeinschaften zusammengeschlossen.
Hier sind ca. 5.000 Mitglieder mit ca. 40.000 ha Waldfläche zusammengefasst. Forstbetriebsgemeinschaften haben je nach Größe und Struktur einen haupt- oder nebenamtlichen Geschäftsführer oder Förster und Büropersonal angestellt. Häufig arbeitet eine FBG eng mit der zuständigen Landwirtschaftskammer oder der Landesforstverwaltung zusammen. Beinahe jede FBG unterhält ein Büro mit entsprechender Ausstattung, verfügt jedoch i. d. R. nicht über größere Maschinen oder Geräte.
Die forstliche Beratung (z.T. Bewirtschaftung) wird je nach Bedarf durch eigenes Personal, durch Unternehmer oder durch die Förster der Landwirtschaftskammer übernommen. Die finanziellen Standbeine einer FBG sind i.d.R. Holzverkaufsprovisionen, Mitgliederbeiträge, Gebühren aus forstlichen Maßnahmen sowie Förderungen der Verwaltungskosten aus öffentlichen Mitteln.

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